<meta name="google-site-verification" content="ZHkT4m6MzmSFm6werY6tTpY1mWJ3rOlfGiO9ier-tuw" />
Alles ist 33 % bebaubar - nur der rot umrandete Teil ist es zu 100 %!
Skizze geplanter Bau
Wo sind die Unterlagen?
Nichtauffindbare Unterlagen und andere Zufälle
Niemand weiß heute mehr, warum vor etwa 25 Jahren ein enger Grundstücksteil in der Schwarzhubergasse im Bebauungsplan so geändert wurde, dass er zu 100% direkt an die Grundstücksgrenze bebaubar wurde.
Und die Nachbarn damit vor einer hohen Wand stehen. Gut, ist ja schon lange her. Aber irgendwie dumm, dass dazu die an sich notwendigen Unterlagen, in denen die Argumente für die beschlossenen Änderungen anzuführen sind, partout einfach weg sind, einfach nix da. Und der damalige Haus- und Hofgutachter der Gemeinde kann sich leider just auch an schon überhaupt nichts mehr erinnern, wenngleich kolportiert wird, dass er ein durchaus freundschaftliches Verhältnis zum Betreiber der Bebauungsplanänderung gehabt haben könnte, was ja auch durchaus nicht verboten ist. Und er meinte zuletzt offenherzig, dass "es gar nichts bringt nachzuforschen" und "Fragerei am Bauamt nur Ressourcen verschwendet ", wobei er Steuergelder meint und nicht Betongold der Immobilienbetreiber. Und warum sollte man auch wirklich stierln, wenn der Gutachter sich schon unzählige Male für die Gemeinde bewährt hat. Zuletzt konnte er immer wieder nachweisen, dass beim großen und kleinen Haus an der Ecke Hardt Stremayr-Gasse/Linzerstrasse alles seine beste Ordnung hat; gut, dort war es auch einfacher, weil er eine gemeinsame Firma mit dem Architekten des Baus hatte.
Weg ist weg! Nach vorne schauen, positiv denken, einen Schlussstrich ziehen! Könnte man da nicht ein bisschen großzügig sein und nicht unbewiesenermaßen von groben Nachlässigkeiten, Fehlern in der Vorprüfung oder gar „Gefälligkeitswidmung“ sprechen? Immerhin setzt er ja in großer Verbundenheit für die Gemeinde seine Gutachtertätigkeit sogar in der Pension fort.